
Erinnerung! Senkung der Umsatzsteuer auf 5% für Gastro, Publizistik, Kultur und Beherbergung
Liebe Gastronomen, Publizisten, Kulturschaffende und Betreiber von Beherbergungsbetrieben, einige Betriebe verzichten immer noch auf die Möglichkeit Steuern zu sparen.
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass für diese Branchen, seit 01.07.2020 bis vorerst 31.12.2020 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 5% gilt.
Der ermäßigte Steuersatz gilt auf die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Die Regelung betrifft neben der Gastronomie auch Konditoreien, Bäckereien und Fleischereibetriebe.
Ebenso wurde die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels und Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen gesenkt.
Im Publikations- und Kulturbereich fällt die Lieferungen, Einfuhren und der innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte unter den 5%igen Steuersatz:
- Büchern, Broschüren und ähnliche Drucke
- Zeitungen und Magazine
- elektronischen Publikationen
- Bilderalben und Bilderbücher für Kinder
- Zeichen- und Malbücher für Kinder
- Noten, handgeschrieben oder gedruckt
- kartografische Erzeugnisse und Wanderkarten
- handgeschaffene Gemälde, Zeichnungen und Collagen (Originalerzeugnisse)
- Stiche, Schnitte und Steindrucke (Originalerzeugnisse)
- Bildhauerkunst (Originalerzeugnisse)
- Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern
- Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von
- Künstlernkünstlerische Fotografien
Im Bereich Kunst und Kultur fallen folgende Leistungen und Produkte unter den 5%igen Steuersatz:
- Umsätze Künstler-Tätigkeiten
- Betrieb eines Theaters
- Theateraufführungen durch andere Unternehmer
- Musik- und Gesangsaufführungen (Einzelpersonen, Personenzusammenschlüsse, Orchester, Musikensembles, Chöre usw.)
- Filmvorführungen
- Besuche von botanischen und/oder zoologischen Gärten sowie Naturparks
- Zirkusvorführungen
- Leistungen aus Schausteller-Tätigkeiten
Hier gehts zum Artikel des Bundesministerium für Finanzen.
Hier gehts zum WKO-Artikel.
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