
COVID 19 Info – Deutliche Verbesserungen beim Härtefall-Fond
Die Eckpunkte im Überblick:
- Alle Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der 2.000 Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, werden auf 500 Euro aufgerundet.
- Einführung eines zusätzlichen Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Betrachtungszeitraum
- Anzahl der förderbaren Monate wird von 3 auf 6 erhöht, der Betrachtungszeitraum von 6 auf 9 Monate (16.3.2020 – 15.12.2020) verlängert.
- Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt.
- Es wurde klargestellt, daß Förderbeträge aus dem Härtefall-Fond beim Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfs-Fonds nicht angerechnet werden.
Fazit
Die Korrektur der Richtlinie beim Härtefall-Fond sorgt, gemeinsam mit dem Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfs-Fond, der zur Abdeckung von Betriebskosten dient, für eine deutliche Verbesserung.
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