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Bild Taschenrechner zum Thema Corona-Unternehmensberatung

Mai 2020, Team Vindex

COVID 19 Info – Deut­li­che Ver­bes­se­run­gen beim Härtefall-Fond

Die Eck­punkte im Überblick:

  • Alle Aus­zah­lungs­be­träge der Phase 2, die wegen der 2.000 Euro-Ober­grenze unter 500 Euro lagen, wer­den auf 500 Euro aufgerundet.
  • Ein­füh­rung eines zusätz­li­chen Come­back-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Betrachtungszeitraum
  • Anzahl der för­der­ba­ren Monate wird von 3 auf 6 erhöht, der Betrach­tungs­zeit­raum von 6 auf 9 Monate (16.3.2020 – 15.12.2020) verlängert.
  • Gering­fü­gig unter­neh­me­risch tätige Pen­sio­nis­ten sind künf­tig antragsberechtigt.
  • Es wurde klar­ge­stellt, daß För­der­be­träge aus dem Här­te­fall-Fond beim Fix­kos­ten­zu­schuss des Corona-Hilfs-Fonds nicht ange­rech­net werden.

Fazit

    Die Kor­rek­tur der Richt­li­nie beim Här­te­fall-Fond sorgt, gemein­sam mit dem Fix­kos­ten­zu­schuss aus dem Corona-Hilfs-Fond, der zur Abde­ckung von Betriebs­kos­ten dient, für eine deut­li­che Verbesserung.

    Wenn Sie Fra­gen zum Thema „COVID 19 Info – Deut­li­che Ver­bes­se­run­gen beim Här­te­fall-Fond“ haben oder andere Bera­tung benö­ti­gen, kon­tak­tie­ren Sie uns ganz einfach.