wird geladen

Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden

Dezem­ber 2023, Team Vindex

Frohe Weih­nach­ten! Kanz­lei­zei­ten zwi­schen den Fei­er­ta­gen 2023

Werte Kli­en­ten und Geschäftspartner,

danke für die ver­trau­ens­volle und freund­li­che Zusam­men­ar­beit im letz­ten Jahr!

Wir wün­schen Ihnen besinn­li­che Fei­er­tage und viele gemein­same Erfolge im neuen Jahr 2024.

Ihr Vin­dex Team

Info zu den Öff­nungs­zei­ten Rund um die Feiertage

Von 27.12.2023 bis 29.12.2023 sind wir zwi­schen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr für Sie da.

Nach Weihnachten/Silvester, im neuen Jahr, 2024, sind wir wie­der wie gewohnt von Mon­tag bis Frei­tag, zwi­schen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr für Sie da.

Wich­tige Info für Mitarbeiteranmeldungen

Mit­ar­bei­ter müs­sen vor Arbeits­an­tritt bei der Gebiets­kran­ken­kasse ange­mel­det werden.

Anmel­dun­gen, die Sie uns bis zum vor­her­ge­hen­den Werk­tag bis 12:00 Uhr bekannt geben, wer­den wir recht­zei­tig durch­füh­ren. Danach wer­den Anmel­dun­gen wie­der am nach­fol­gen­den Werk­tag ab 9 Uhr bear­bei­tet. In der Zwi­schen­zeit kön­nen Sie Vor-Ort-Anmel­­dun­­gen selbst durchführen.

Durch­füh­rung von Vor-Ort-Anmeldungen:

Vor-Ort-Anmel­­dun­­gen über­mit­teln Sie es per Fax an das ELDA Com­pe­tence Center.

Fax: 05 0766 1461

Tele­fon: 05 0766 1460

Um die not­wen­dige Voll­an­mel­dung bin­nen einer Woche durch­füh­ren zu kön­nen, geben Sie uns die Vor-Ort-Anmel­­dung unmit­tel­bar bekannt. Wenn die Voll­an­mel­dung nicht erfolgt, dann gilt der Dienst­neh­mer als nicht angemeldet!

April 2023, Team Vindex

Frohe Oster­fei­er­tage 2023

Liebe Kli­en­ten, werte Geschäftspartner,

An die­ser Stelle möch­ten wir Ihnen und Ihren Lie­ben wun­der­bare und erhol­same Oster­fei­er­tage wünschen!

Wir sind für Sie, vor Ostern, am Kar­frei­tag, 07.04.2023 wie gewohnt erreich­bar. Nach Ostern sind wir ab Diens­tag, 11.04.2023, wie­der regu­lär im Einsatz.

Alles Gute

Ihr Vin­dex Team

April 2022, Team Vindex

Frohe Ostern 2022

Liebe Kli­en­ten und Geschäftspartner,

Wir wün­schen Ihnen und Ihren Lie­ben frohe Osterfeiertage!

Wir sind für Sie ab Diens­tag, 19.04.2022, wie­der regu­lär im Einsatz.

Mit bes­ten Grüße

Ihr Vin­dex Team

vindex geänderte Buchhaltungszeiten zu Weihnachten und Silvester 2021

Dezem­ber 2021, Team Vindex

Kanz­lei­zei­ten zu bzw. zwi­schen Weih­nach­ten und Sil­ves­ter 2021

Werte Kli­en­ten, liebe Geschäftspartner,

am 24.12.2021 (Hei­li­ger Abend) und am 31.12.2021 (Sil­ves­ter) ist unsere Kanz­lei geschlos­sen.

Von 27.12.2021 bis 30.12.2021 sind wir zwi­schen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr für Sie da.

Bitte berück­sich­ti­gen Sie die geän­der­ten Zei­ten für z. B. Ter­mine, Mit­ar­bei­ter­an­mel­dun­gen usw.

Die spe­zi­el­len Kanz­lei­zei­ten im Überblick:

24.12.2021 (Fr.)

geschlos­sen

27.12.2021 (Mo.)

8:00 Uhr – 14:00 Uhr

28.12.2021 (Di.)

8:00 Uhr – 14:00 Uhr

29.12.2021 (Mi.)

8:00 Uhr – 14:00 Uhr

30.12.2021 (Do.)

8:00 Uhr – 14:00 Uhr

31.12.2021 (Fr.)

geschlos­sen

Nach Weihnachten/Silvester 2021, im neuen Jahr, 2022, sind wir wie­der wie gewohnt von Mon­tag bis Frei­tag, zwi­schen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr für Sie da.

Wich­tige Infor­ma­tio­nen für Mitarbeiteranmeldungen

Mit­ar­bei­ter müs­sen vor Arbeits­an­tritt bei der Gebiets­kran­ken­kasse ange­mel­det werden.

Anmel­dun­gen, die Sie uns bis zum vor­her­ge­hen­den Werk­tag bis 12:00 Uhr bekannt geben, wer­den wir recht­zei­tig durch­füh­ren. Danach wer­den Anmel­dun­gen wie­der am nach­fol­gen­den Werk­tag ab 8 Uhr bear­bei­tet. In der Zwi­schen­zeit kön­nen Sie Vor-Ort-Anmel­­dun­­gen auch sel­ber durchführen.

Vor-Ort-Anmel­­dun­­gen

Für die Durch­füh­rung von Vor-Ort-Anmel­­dun­­gen ver­wen­den Sie das ent­spre­chende Online-For­­mu­lar und über­mit­teln Sie es per Fax an das ELDA Com­pe­tence Center.

Fax: 05 0766 1461

Auch eine Anmel­dung per Tele­fon ist mög­lich, kon­tak­tie­ren Sie ELDA unter der fol­gen­den Telefonnummer. 

Tele­fon: 05 0766 1460

Um die not­wen­dige Voll­an­mel­dung bin­nen einer Woche durch­füh­ren zu kön­nen, geben Sie uns die Vor-Ort-Anmel­­dung unmit­tel­bar bekannt. Wenn die Voll­an­mel­dung nicht erfolgt, gilt der Dienst­neh­mer als nicht angemeldet!

Ostergrüße 2020, Vindex, Bilanzbuchhaltung & Firmenberatung

März 2021, Team Vindex

Frohe Oster­fei­er­tage 2021

Das Vin­­dex-Team wünscht Ihnen und Ihren Lie­ben erhol­same und frohe Oster­fei­er­tage 2021.

Bilanzbuchhaltung & Firmenberatung geänderte Bürozeiten

Dezem­ber 2020, Team Vindex

Kanz­lei­zei­ten zwi­schen Weih­nach­ten und Sil­ves­ter 2020

Am 24.12.2020 sowie am 31.12.2020 ist unsere Kanz­lei geschlos­sen. Von 28.12.2020 bis 30.12.2020 sind wir zwi­schen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr für Sie da.

24.12.2020 (Do.)

geschlos­sen

28.12.2020 (Mo.)

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

29.12.2020 (Di.)

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

30.12.2020 (Mi.)

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

31.12.2020 (Do.)

geschlos­sen

Nach Weihnachten/Silvester 2020, im neuen Jahr, 2021, sind wir wie­der wie gewohnt von Mon­tag bis Frei­tag, zwi­schen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr für Sie da.

Wich­tige Info für Mitarbeiteranmeldungen

Mit­ar­bei­ter müs­sen vor Arbeits­an­tritt bei der Gebiets­kran­ken­kasse ange­mel­det werden.

Anmel­dun­gen, die Sie uns bis zum vor­her­ge­hen­den Werk­tag bis 12:00 Uhr bekannt geben, wer­den wir recht­zei­tig durch­füh­ren. Danach wer­den Anmel­dun­gen wie­der am nach­fol­gen­den Werk­tag ab 9 Uhr bear­bei­tet. In der Zwi­schen­zeit kön­nen Sie Vor-Ort-Anmel­­dun­­gen selbst durchführen.

Durch­füh­rung von Vor-Ort-Anmeldungen:

Für die Durch­füh­rung von Vor-Ort-Anmel­­dun­­gen ver­wen­den Sie das ent­spre­chende Online-For­­mu­lar und über­mit­teln Sie es per Fax an das ELDA Com­pe­tence Center.

Fax: 05 0766 1461

Tele­fon: 05 0766 1460

Um die not­wen­dige Voll­an­mel­dung bin­nen einer Woche durch­füh­ren zu kön­nen, geben Sie uns die Vor-Ort-Anmel­­dung unmit­tel­bar bekannt. Wenn die Voll­an­mel­dung nicht erfolgt, dann gilt der Dienst­neh­mer als nicht angemeldet!

Bild Taschenrechner zum Thema Corona-Unternehmensberatung

Sep­tem­ber 2020, Team Vindex

COVID 19 Erin­ne­rung! Sen­kung der Umsatz­steuer auf 5% für Gas­tro, Publi­zis­tik, Kul­tur und Beherbergung

Liebe Gas­tro­no­men, Publi­zis­ten, Kul­tur­schaf­fende und Betrei­ber von Beher­ber­gungs­be­trie­ben, einige Betriebe ver­zich­ten immer noch auf die Mög­lich­keit Steu­ern zu spa­ren. Aus gege­be­nen Anlass möch­ten wir Sie an die­ser Stelle noch­mals eine Erin­ne­rung plat­zie­ren, dass für die Bran­chen (Gas­tro, Publi­zis­tik, Kul­tur und Beher­ber­gung), seit 01.07.2020 bis vor­erst 31.12.2020 eine Sen­kung der Umsatz­steu­er­satz von 5% gilt.

Der ermä­ßigte Steu­er­satz gilt auf die Abgabe von Spei­sen und Geträn­ken (alko­ho­li­sche und nicht-alko­ho­­li­­sche). Die Rege­lung betrifft neben der Gas­tro­no­mie auch Kon­di­to­reien, Bäcke­reien und Fleischereibetriebe.

Ebenso wurde die Umsatz­steuer für Über­nach­tun­gen in Hotels und Beher­ber­gungs­be­trie­ben sowie auf Cam­ping­plät­zen gesenkt.

Im Publi­­ka­­ti­ons- und Kul­tur­be­reich fällt die Lie­fe­run­gen, Ein­fuh­ren und der inner­ge­mein­schaft­li­che Erwerbe fol­gen­der Pro­dukte unter den 5%igen Steuersatz:

  • Büchern, Bro­schü­ren und ähn­li­che Drucke
  • Zei­tun­gen und Magazine
  • elek­tro­ni­schen Publikationen
  • Bil­der­al­ben und Bil­der­bü­cher für Kinder
  • Zei­chen- und Mal­bü­cher für Kinder
  • Noten, hand­ge­schrie­ben oder gedruckt
  • kar­to­gra­fi­sche Erzeug­nisse und Wanderkarten
  • hand­ge­schaf­fene Gemälde, Zeich­nun­gen und Col­la­gen (Ori­gi­nal­erzeug­nisse)
  • Sti­che, Schnitte und Stein­dru­cke (Ori­gi­nal­erzeug­nisse)
  • Bild­hau­er­kunst (Ori­gi­nal­erzeug­nisse)
  • Tapis­se­rien, hand­ge­webt, nach Ori­gi­nal­ent­wür­fen von Künstlern
  • Tex­til­wa­ren für Wand­be­klei­dung nach Ori­gi­nal­ent­wür­fen von
  • Künst­lern­künst­le­ri­sche Fotografien

Im Bereich Kunst und Kul­tur fal­len fol­gende Leis­tun­gen und Pro­dukte unter den 5%igen Steuersatz:

  • Umsätze Küns­t­­ler-Täti­g­kei­­ten
  • Betrieb eines Theaters
  • Thea­ter­auf­füh­run­gen durch andere Unternehmer
  • Musik- und Gesangs­auf­füh­run­gen (Ein­zel­per­so­nen, Per­so­nen­zu­sam­men­schlüsse, Orches­ter, Musik­ensem­bles, Chöre usw.)
  • Film­vor­füh­run­gen
  • Besu­che von bota­ni­schen und/oder zoo­lo­gi­schen Gär­ten sowie Naturparks
  • Zir­kus­vor­füh­run­gen
  • Leis­tun­gen aus Schausteller-Tätigkeiten

    Hier gehts zum Arti­kel des Bun­des­mi­nis­te­rium für Finan­zen.

    Wenn Sie Fra­gen zum Thema „Info COVID 19 Hil­fen“ haben oder andere Bera­tung benö­ti­gen kon­tak­tie­ren Sie uns ganz einfach.

    Bild Taschenrechner zum Thema Corona-Unternehmensberatung

    Mai 2020, Team Vindex

    COVID 19 Info – Deut­li­che Ver­bes­se­run­gen beim Härtefall-Fond

    Die Eck­punkte im Überblick:

    • Alle Aus­zah­lungs­be­träge der Phase 2, die wegen der 2.000 Euro-Ober­­grenze unter 500 Euro lagen, wer­den auf 500 Euro aufgerundet.
    • Ein­füh­rung eines zusätz­li­chen Come­­back-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Betrachtungszeitraum
    • Anzahl der för­der­ba­ren Monate wird von 3 auf 6 erhöht, der Betrach­tungs­zeit­raum von 6 auf 9 Monate (16.3.2020 – 15.12.2020) verlängert.
    • Gering­fü­gig unter­neh­me­risch tätige Pen­sio­nis­ten sind künf­tig antragsberechtigt.
    • Es wurde klar­ge­stellt, daß För­der­be­träge aus dem Här­­te­­fall-Fond beim Fix­kos­ten­zu­schuss des Corona-Hilfs-Fonds nicht ange­rech­net werden.

    Fazit

      Die Kor­rek­tur der Richt­li­nie beim Här­­te­­fall-Fond sorgt, gemein­sam mit dem Fix­kos­ten­zu­schuss aus dem Corona-Hilfs-Fond, der zur Abde­ckung von Betriebs­kos­ten dient, für eine deut­li­che Verbesserung.

      Wenn Sie Fra­gen zum Thema „COVID 19 Info – Deut­li­che Ver­bes­se­run­gen beim Här­­te­­fall-Fond“ haben oder andere Bera­tung benö­ti­gen, kon­tak­tie­ren Sie uns ganz einfach.

      Kon­takt­for­mu­lar

      Wenn Sie einen tele­fo­ni­schen Rück­ruf wün­schen geben Sie in der Nach­richt Ihre Tele­fon­num­mer und ggf. die gewünschte Spra­che an.









        Kon­takt und Social Media

        Büro­zei­ten

        Mon­tag – Frei­tag (an Werktagen)

        8:00 Uhr – 18:00 Uhr

        Anschrift

        Vin­dex GmbH

        Jör­ger­straße 37/2

        1170 Wien, Österreich

        Vor Besu­chen in unse­rem Buch­hal­tungs­büro ersu­chen wir aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den drin­gend um eine vorab Ter­min­ver­ein­ba­rung per Tele­fon oder E‑Mail.