Wir halten Sie immer auf dem Laufenden

März 2021, Team Vindex
Frohe Ostern
Das Vindex-Team wünscht Ihnen und Ihren Lieben angenehme und erholsame Osterfeiertage.
Dezember 2020, Team Vindex
Kanzleizeiten zwischen Weihnachten und Silvester
Am 24.12.2020 sowie am 31.12.2020 ist unsere Kanzlei geschlossen.
Von 28.12.2020 bis 30.12.2020 sind wir zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr für Sie da.
24.12.2020 (Do.) |
geschlossen |
28.12.2020 (Mo.) |
9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
29.12.2020 (Di.) |
9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
30.12.2020 (Mi.) |
9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
31.12.2020 (Do.) |
geschlossen |
Im neuen Jahr, 2021, sind wir wieder wie gewohnt von Montag bis Freitag, zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr für Sie da.
Wichtige Info für Mitarbeiteranmeldungen
Mitarbeiter müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden.
Anmeldungen, die Sie uns bis zum vorhergehenden Werktag bis 12:00 Uhr bekannt geben, werden wir rechtzeitig durchführen. Danach werden Anmeldungen wieder am nachfolgenden Werktag ab 9 Uhr bearbeitet. In der Zwischenzeit können Sie Vor-Ort-Anmeldungen selbst durchführen.
Durchführung von Vor-Ort-Anmeldungen:
Verwenden Sie dazu dieses Formular und übermitteln Sie es an das ELDA Competence Center.
Fax: 05 0766 1461
Telefon: 05 0766 1460
Um die notwendige Vollanmeldung binnen einer Woche durchführen zu können, geben Sie uns die Vor-Ort-Anmeldung unmittelbar bekannt. Wenn die Vollanmeldung nicht erfolgt, dann gilt der Dienstnehmer als nicht angemeldet!
September 2020, Team Vindex
Erinnerung! Senkung der Umsatzsteuer auf 5% für Gastro, Publizistik, Kultur und Beherbergung
Liebe Gastronomen, Publizisten, Kulturschaffende und Betreiber von Beherbergungsbetrieben, einige Betriebe verzichten immer noch auf die Möglichkeit Steuern zu sparen.
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass für diese Branchen, seit 01.07.2020 bis vorerst 31.12.2020 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 5% gilt.
Der ermäßigte Steuersatz gilt auf die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Die Regelung betrifft neben der Gastronomie auch Konditoreien, Bäckereien und Fleischereibetriebe.
Ebenso wurde die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels und Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen gesenkt.
Im Publikations- und Kulturbereich fällt die Lieferungen, Einfuhren und der innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte unter den 5%igen Steuersatz:
- Büchern, Broschüren und ähnliche Drucke
- Zeitungen und Magazine
- elektronischen Publikationen
- Bilderalben und Bilderbücher für Kinder
- Zeichen- und Malbücher für Kinder
- Noten, handgeschrieben oder gedruckt
- kartografische Erzeugnisse und Wanderkarten
- handgeschaffene Gemälde, Zeichnungen und Collagen (Originalerzeugnisse)
- Stiche, Schnitte und Steindrucke (Originalerzeugnisse)
- Bildhauerkunst (Originalerzeugnisse)
- Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern
- Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von
- Künstlernkünstlerische Fotografien
Im Bereich Kunst und Kultur fallen folgende Leistungen und Produkte unter den 5%igen Steuersatz:
- Umsätze Künstler-Tätigkeiten
- Betrieb eines Theaters
- Theateraufführungen durch andere Unternehmer
- Musik- und Gesangsaufführungen (Einzelpersonen, Personenzusammenschlüsse, Orchester, Musikensembles, Chöre usw.)
- Filmvorführungen
- Besuche von botanischen und/oder zoologischen Gärten sowie Naturparks
- Zirkusvorführungen
- Leistungen aus Schausteller-Tätigkeiten
Hier gehts zum Artikel des Bundesministerium für Finanzen.
Hier gehts zum WKO-Artikel.
Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder Hilfe benötigen kontaktieren Sie uns ganz einfach.
Mai 2020, Team Vindex
Corona – Deutliche Verbesserungen beim Härtefall-Fond
Die Eckpunkte im Überblick:
- Alle Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der 2.000 Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, werden auf 500 Euro aufgerundet.
- Einführung eines zusätzlichen Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Betrachtungszeitraum
- Anzahl der förderbaren Monate wird von 3 auf 6 erhöht, der Betrachtungszeitraum von 6 auf 9 Monate (16.3.2020 – 15.12.2020) verlängert.
- Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt.
- Es wurde klargestellt, daß Förderbeträge aus dem Härtefall-Fond beim Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfs-Fonds nicht angerechnet werden.
Fazit
Die Korrektur der Richtlinie beim Härtefall-Fond sorgt, gemeinsam mit dem Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfs-Fond, der zur Abdeckung von Betriebskosten dient, für eine deutliche Verbesserung.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei den Anträgen benötigen kontaktieren Sie uns ganz einfach.
April 2020, Team Vindex
Frohe Ostern
Hiermit wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben sonnige Osterfeiertage und einen bunten Frühlingsanfang!
Lassen Sie sich von der aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation nicht unterkriegen und bleiben Sie vor allem gesund.
Österliche Grüße
Ihr Vindex Team
April 2020, Team Vindex
Corona – Hilfestellung für Unternehmen in der COVID 19 Krise
Die WKO hat in einem Datenblatt die verschiedenen Anlaufstellen für Unternehmen die Hilfe benötigen gesammelt. Wir haben diese Links im Folgenden auch noch einmal, übersichtlich für Sie aufbereitet.
Personalkosten
Kurzarbeit
- Übernahme der Personalkosten
Mietkosten
Stundung, Reduktion
- Miete Geschäftslokal
Steuern und öffentliche Abgaben
Stundung
- BMF (ESt, KÖSt)
- ÖGK (SV-Dienstgeber Beiträge)
- SVS (SV-Beiträge Selbständige)
- Schanigartengebühren etc.
- Kammerumlagen
Betriebskosten
Stundung
- Strom, Gas, Wasser, GIS etc.
Überbrückungskredite
- wkbg, aws, ÖHT (Versicherungen, laufende Kredite, Lagerkosten)
Persönliche Lebenshaltungskosten
Härtefallfonds
- Härtefall-Fonds Bund
- Zuschüsse WKW
Onlineshops
- Waren und Dienstleistungen online anbieten
Info und kostenlose Eintragung
Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder Hilfe benötigen kontaktieren Sie uns ganz einfach.
März 2020, Team Vindex
Corona – Wichtige Information! Buchhaltung & Unternehmensberatung während der COVID 19 Krise
Wie schon seit Beginn der COVID-19 Krise sind wir natürlich auch weiterhin, von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, telefonisch und per E‑Mail für Sie da.
Persönliche Treffen/Besprechungen sind im Moment, durch die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 Virus der österreichischen Bundesregierung, leider nicht möglich.
Etwaige Unterlagen/Dokumente (z. B. zur Abwicklung Ihrer laufenden Buchhaltung) übermitteln Sie uns bitte gerne per Post, Lieferdienst oder E‑Mail.
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Anmerkungen haben kontaktieren Sie uns ganz einfach.
Jede Krise hat auch ein Ende und wenn es so weit ist, freuen wir uns auf ein persönliches Wiedersehen oder Kennenlernen.
Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute und bleiben Sie bitte gesund!
März 2020, Team Vindex
Erweitertes Serviceangebot
Es freut uns, Sie darüber informieren zu können, dass wir unser Serviceangebot erweitert haben.
Wir beraten und betreuen Sie von nun an, zusätzlich zu Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch, auch in den Sprachen Slowakisch, Tschechisch und Serbokroatisch.
Feber 2020, Team Vindex
Neue Bürozeiten
wir haben unsere Bürozeiten angepasst. Ab März 2020 sind wir von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie da.
Sie erreichen uns wie bisher per Telefon und E‑Mail.
Für ein persönliches Treffen in unserem Büro ersuchen wir Sie um eine kurze Terminvereinbarung.
Kontakt
Wir kommunizieren mit Ihnen sehr gerne auf Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch, Slowakisch, Tschechisch, Kroatisch und Serbisch.
Wenn Sie das Anfrageformular nutzen wollen und einen telefonischen Rückruf wünschen geben Sie in der Nachricht Ihre Telefonnummer, eine Uhrzeit und ggf. die gewünschte Sprache an.
Anfrageformular
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