Wir halten Sie auf dem Laufenden

April 2023, Team Vindex
Frohe Osterfeiertage 2023
Liebe Klienten, werte Geschäftspartner,
An dieser Stelle möchten wir Ihnen und Ihren Lieben wunderbare und erholsame Osterfeiertage wünschen!
Wir sind für Sie, vor Ostern, am Karfreitag, 07.04.2023 wie gewohnt erreichbar. Nach Ostern sind wir ab Dienstag, 11.04.2023, wieder regulär im Einsatz.
Alles Gute
Ihr Vindex Team

April 2022, Team Vindex
Frohe Ostern 2022
Liebe Klienten und Geschäftspartner,
Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben frohe Osterfeiertage!
Wir sind für Sie ab Dienstag, 19.04.2022, wieder regulär im Einsatz.
Mit besten Grüße
Ihr Vindex Team

Dezember 2021, Team Vindex
Kanzleizeiten zu bzw. zwischen Weihnachten und Silvester 2021
Werte Klienten, liebe Geschäftspartner,
am 24.12.2021 (Heiliger Abend) und am 31.12.2021 (Silvester) ist unsere Kanzlei geschlossen.
Von 27.12.2021 bis 30.12.2021 sind wir zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr für Sie da.
Bitte berücksichtigen Sie die geänderten Zeiten für z. B. Termine, Mitarbeiteranmeldungen usw.
Die speziellen Kanzleizeiten im Überblick:
24.12.2021 (Fr.) |
geschlossen |
27.12.2021 (Mo.) |
8:00 Uhr – 14:00 Uhr |
28.12.2021 (Di.) |
8:00 Uhr – 14:00 Uhr |
29.12.2021 (Mi.) |
8:00 Uhr – 14:00 Uhr |
30.12.2021 (Do.) |
8:00 Uhr – 14:00 Uhr |
31.12.2021 (Fr.) |
geschlossen |
Nach Weihnachten/Silvester 2021, im neuen Jahr, 2022, sind wir wieder wie gewohnt von Montag bis Freitag, zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr für Sie da.
Wichtige Informationen für Mitarbeiteranmeldungen
Mitarbeiter müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden.
Anmeldungen, die Sie uns bis zum vorhergehenden Werktag bis 12:00 Uhr bekannt geben, werden wir rechtzeitig durchführen. Danach werden Anmeldungen wieder am nachfolgenden Werktag ab 8 Uhr bearbeitet. In der Zwischenzeit können Sie Vor-Ort-Anmeldungen auch selber durchführen.
Vor-Ort-Anmeldungen
Für die Durchführung von Vor-Ort-Anmeldungen verwenden Sie das entsprechende Online-Formular und übermitteln Sie es per Fax an das ELDA Competence Center.
Fax: 05 0766 1461
Auch eine Anmeldung per Telefon ist möglich, kontaktieren Sie ELDA unter der folgenden Telefonnummer.
Telefon: 05 0766 1460
Um die notwendige Vollanmeldung binnen einer Woche durchführen zu können, geben Sie uns die Vor-Ort-Anmeldung unmittelbar bekannt. Wenn die Vollanmeldung nicht erfolgt, gilt der Dienstnehmer als nicht angemeldet!

März 2021, Team Vindex
Frohe Osterfeiertage 2021
Das Vindex-Team wünscht Ihnen und Ihren Lieben erholsame und frohe Osterfeiertage 2021.

Dezember 2020, Team Vindex
Kanzleizeiten zwischen Weihnachten und Silvester 2020
Am 24.12.2020 sowie am 31.12.2020 ist unsere Kanzlei geschlossen. Von 28.12.2020 bis 30.12.2020 sind wir zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr für Sie da.
24.12.2020 (Do.) |
geschlossen |
28.12.2020 (Mo.) |
9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
29.12.2020 (Di.) |
9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
30.12.2020 (Mi.) |
9:00 Uhr – 12:00 Uhr |
31.12.2020 (Do.) |
geschlossen |
Nach Weihnachten/Silvester 2020, im neuen Jahr, 2021, sind wir wieder wie gewohnt von Montag bis Freitag, zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr für Sie da.
Wichtige Info für Mitarbeiteranmeldungen
Mitarbeiter müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden.
Anmeldungen, die Sie uns bis zum vorhergehenden Werktag bis 12:00 Uhr bekannt geben, werden wir rechtzeitig durchführen. Danach werden Anmeldungen wieder am nachfolgenden Werktag ab 9 Uhr bearbeitet. In der Zwischenzeit können Sie Vor-Ort-Anmeldungen selbst durchführen.
Durchführung von Vor-Ort-Anmeldungen:
Für die Durchführung von Vor-Ort-Anmeldungen verwenden Sie das entsprechende Online-Formular und übermitteln Sie es per Fax an das ELDA Competence Center.
Fax: 05 0766 1461
Telefon: 05 0766 1460
Um die notwendige Vollanmeldung binnen einer Woche durchführen zu können, geben Sie uns die Vor-Ort-Anmeldung unmittelbar bekannt. Wenn die Vollanmeldung nicht erfolgt, dann gilt der Dienstnehmer als nicht angemeldet!

September 2020, Team Vindex
COVID 19 Erinnerung! Senkung der Umsatzsteuer auf 5% für Gastro, Publizistik, Kultur und Beherbergung
Liebe Gastronomen, Publizisten, Kulturschaffende und Betreiber von Beherbergungsbetrieben, einige Betriebe verzichten immer noch auf die Möglichkeit Steuern zu sparen. Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals eine Erinnerung platzieren, dass für die Branchen (Gastro, Publizistik, Kultur und Beherbergung), seit 01.07.2020 bis vorerst 31.12.2020 eine Senkung der Umsatzsteuersatz von 5% gilt.
Der ermäßigte Steuersatz gilt auf die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Die Regelung betrifft neben der Gastronomie auch Konditoreien, Bäckereien und Fleischereibetriebe.
Ebenso wurde die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels und Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen gesenkt.
Im Publikations- und Kulturbereich fällt die Lieferungen, Einfuhren und der innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte unter den 5%igen Steuersatz:
- Büchern, Broschüren und ähnliche Drucke
- Zeitungen und Magazine
- elektronischen Publikationen
- Bilderalben und Bilderbücher für Kinder
- Zeichen- und Malbücher für Kinder
- Noten, handgeschrieben oder gedruckt
- kartografische Erzeugnisse und Wanderkarten
- handgeschaffene Gemälde, Zeichnungen und Collagen (Originalerzeugnisse)
- Stiche, Schnitte und Steindrucke (Originalerzeugnisse)
- Bildhauerkunst (Originalerzeugnisse)
- Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern
- Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von
- Künstlernkünstlerische Fotografien
Im Bereich Kunst und Kultur fallen folgende Leistungen und Produkte unter den 5%igen Steuersatz:
- Umsätze Künstler-Tätigkeiten
- Betrieb eines Theaters
- Theateraufführungen durch andere Unternehmer
- Musik- und Gesangsaufführungen (Einzelpersonen, Personenzusammenschlüsse, Orchester, Musikensembles, Chöre usw.)
- Filmvorführungen
- Besuche von botanischen und/oder zoologischen Gärten sowie Naturparks
- Zirkusvorführungen
- Leistungen aus Schausteller-Tätigkeiten
Hier gehts zum Artikel des Bundesministerium für Finanzen.
Wenn Sie Fragen zum Thema „Info COVID 19 Hilfen“ haben oder andere Beratung benötigen kontaktieren Sie uns ganz einfach.

Mai 2020, Team Vindex
COVID 19 Info – Deutliche Verbesserungen beim Härtefall-Fond
Die Eckpunkte im Überblick:
- Alle Auszahlungsbeträge der Phase 2, die wegen der 2.000 Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, werden auf 500 Euro aufgerundet.
- Einführung eines zusätzlichen Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Betrachtungszeitraum
- Anzahl der förderbaren Monate wird von 3 auf 6 erhöht, der Betrachtungszeitraum von 6 auf 9 Monate (16.3.2020 – 15.12.2020) verlängert.
- Geringfügig unternehmerisch tätige Pensionisten sind künftig antragsberechtigt.
- Es wurde klargestellt, daß Förderbeträge aus dem Härtefall-Fond beim Fixkostenzuschuss des Corona-Hilfs-Fonds nicht angerechnet werden.
Fazit
Die Korrektur der Richtlinie beim Härtefall-Fond sorgt, gemeinsam mit dem Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfs-Fond, der zur Abdeckung von Betriebskosten dient, für eine deutliche Verbesserung.
Wenn Sie Fragen zum Thema „COVID 19 Info – Deutliche Verbesserungen beim Härtefall-Fond“ haben oder andere Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns ganz einfach.

April 2020, Team Vindex
Frohe Ostern 2020
Hiermit wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben sonnige Osterfeiertage und einen bunten Frühlingsanfang!
Lassen Sie sich von der aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation nicht unterkriegen und bleiben Sie vor allem gesund.
In diesem Sinne – frohe Ostern 2020
Ihr Vindex Team
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