Neuer Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie
Ab dem 1. November 2024 tritt der neue Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie in Kraft. Neben Lohnerhöhungen wird vor allem die Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle betont. Neu ist, dass die Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte ähnlich wie bei Vollzeitkräften über längere Zeiträume durchgerechnet werden kann, um Arbeitsspitzen auszugleichen. Zudem erhalten Arbeitnehmer Anspruch auf planbare Freizeit, z. B. durch 12 freie Sonntage pro Jahr, die mit davor bzw. danach anschließenden Samstagen oder Montagen kombiniert werden müssen.
Teilzeitbeschäftigte haben nun mehr Rechte bei Überstunden, und auch die Nachtarbeitszuschläge wurden angepasst. Weitere Änderungen betreffen Auszubildende, die flexibler an Sonntagen arbeiten können. Die Regelungen sollen für faire Bedingungen und mehr Planungssicherheit in der Branche sorgen.
Eine detailierte Zusammenfassung der Eckpunkte des neuen Kollektivvertrags für die Gastronomie und Hotellerie finden Sie auf der Website der WKO.
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