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Zwei Gastromitarbeiter bereiten Speisen vor; Post Bild zu "Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie", Lohnverrechner-News

Neuer Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie

Ab dem 1. Novem­ber 2024 tritt der neue Kol­lek­tiv­ver­trag für Gas­tro­no­mie und Hotel­le­rie in Kraft. Neben Lohn­er­hö­hun­gen wird vor allem die Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­zeit­mo­delle betont. Neu ist, dass die Arbeits­zeit für Teil­zeit­be­schäf­tigte ähn­lich wie bei Voll­zeit­kräf­ten über län­gere Zeit­räume durch­ge­rech­net wer­den kann, um Arbeits­spit­zen aus­zu­glei­chen. Zudem erhal­ten Arbeit­neh­mer Anspruch auf plan­bare Frei­zeit, z. B. durch 12 freie Sonn­tage pro Jahr, die mit davor bzw. danach anschlie­ßen­den Sams­ta­gen oder Mon­ta­gen kom­bi­niert wer­den müssen.

Teil­zeit­be­schäf­tigte haben nun mehr Rechte bei Über­stun­den, und auch die Nacht­ar­beits­zu­schläge wur­den ange­passt. Wei­tere Ände­run­gen betref­fen Aus­zu­bil­dende, die fle­xi­bler an Sonn­ta­gen arbei­ten kön­nen. Die Rege­lun­gen sol­len für faire Bedin­gun­gen und mehr Pla­nungs­si­cher­heit in der Bran­che sorgen.

Eine detail­ierte Zusam­men­fas­sung der Eck­punkte des neuen Kol­lek­tiv­ver­trags für die Gas­tro­no­mie und Hotel­le­rie fin­den Sie auf der Web­site der WKO.