Infos zum neuen ViDA-Package
Anfang November einigten sich die Finanzminister der 27 EU-Mitgliedstaaten auf das „ViDA-Package“ (Value-Added Tax in a Digital Age). Dieses Paket zielt auf Anpassungen der europäischen Mehrwertsteuervorschriften in drei Bereichen ab. Nach Beratung im Europäischen Parlament wird der Rat die Vorschriften formell beschließen und im Amtsblatt veröffentlichen.
- Digitales Umsatzreporting (ab 1.7.2030)
Unternehmen müssen grenzüberschreitende EU-Umsätze auf Umsatzbasis melden. Elektronische Rechnungen (EN16931-konform) sind innerhalb von 10 Tagen auszustellen. Zustimmungspflichten für solche Rechnungen entfallen, und Mitgliedstaaten können Vorsteuerabzüge an elektronische Rechnungen koppeln. Nationale digitale Meldepflichten sollen bis 2035 EU-Standards entsprechen.
- Plattformen für Kurzzeitvermietungen und Beförderungen (ab 1.7.2028)
Plattformen werden steuerpflichtig, wenn Anbieter (z. B. Nichtunternehmer) keine Umsatzsteuer abführen. Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer. Plattformen sind nicht Teil der Reisebüroregelung.
- Erweiterung der One-Stop-Shop-Regelung (ab 1.7.2028)
Unternehmen können sich EU-weit zentral registrieren. Die Regelung umfasst mehrwertsteuerfreie Lieferungen mit Vorsteuerabzug, inländische Lieferungen durch nicht ansässige Unternehmen und unternehmensinterne Verbringungen. Die Konsignationslagerregelung wird abgeschafft.
Eine detailierte Zusammenfassung der Eckpunkte zum ViDA-Package finden Sie auf der Website der WKO.
Bildquelle: Pexels/Dusan Cvetanovic
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