Der ermäßigte Steuersatz gilt auf die Abgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Die Regelung betrifft neben der Gastronomie auch Konditoreien, Bäckereien und Fleischereibetriebe.
Ebenso wurde die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels und Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen gesenkt.
Im Publikations- und Kulturbereich fällt die Lieferungen, Einfuhren und der innergemeinschaftliche Erwerbe folgender Produkte unter den 5%igen Steuersatz:
- Büchern, Broschüren und ähnliche Drucke
- Zeitungen und Magazine
- elektronischen Publikationen
- Bilderalben und Bilderbücher für Kinder
- Zeichen- und Malbücher für Kinder
- Noten, handgeschrieben oder gedruckt
- kartografische Erzeugnisse und Wanderkarten
- handgeschaffene Gemälde, Zeichnungen und Collagen (Originalerzeugnisse)
- Stiche, Schnitte und Steindrucke (Originalerzeugnisse)
- Bildhauerkunst (Originalerzeugnisse)
- Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern
- Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von
- Künstlernkünstlerische Fotografien
Im Bereich Kunst und Kultur fallen folgende Leistungen und Produkte unter den 5%igen Steuersatz:
- Umsätze Künstler-Tätigkeiten
- Betrieb eines Theaters
- Theateraufführungen durch andere Unternehmer
- Musik- und Gesangsaufführungen (Einzelpersonen, Personenzusammenschlüsse, Orchester, Musikensembles, Chöre usw.)
- Filmvorführungen
- Besuche von botanischen und/oder zoologischen Gärten sowie Naturparks
- Zirkusvorführungen
- Leistungen aus Schausteller-Tätigkeiten
Hier gehts zum Artikel des Bundesministerium für Finanzen.
Hier gehts zum WKO-Artikel.
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